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Was heisst NC?


NC steht für Numerus Clausus. Oft übersteigt die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Für stark nachgefragte Studiengänge müssen Auswahlverfahren durchgeführt werden, entweder von der ZVS (Bundesweit/landesweit) oder von der Fachhochschule selbst (örtlich).

Der NC-Wert ist kein vorher festgelegter Wert, sondern wird jedes Mal neu anhand der Anzahl der freien Studienplätze, der Anzahl der Bewerbungen und deren Abinoten und Wartezeiten neu ausgerechnet. Außerdem können sich die Zulassungsregeln (Neueinführung bzw. Abschaffung des NCs für ein Fach, Auswahlgespräche etc.) ändern.

Für die Ermittlung der erforderlichen Durchschnittsnoten bzw. der Wartezeit werden zu jedem Semester die Zeugnisse aller Bewerberinnen und Bewerber nach ihren Noten bzw. der Wartezeit sortiert. Die jeweils in den Listen oben stehenden Bewerber erhalten einen Studienplatz, bis alle verfügbaren Plätze vergeben sind. Dabei ergeben sich nach Bewerbungsschluss bestimmte Noten bzw. Wartesemester, die erforderlich sind, um einen Platz zu erhalten.

Deshalb haben die Ergebnisse der vergangenen Vergabeverfahren haben immer nur eine sehr begrenzte Vorhersagekraft für zukünftige Verfahren.

Die Wartezeit hat dabei keinen Einfluß auf Ihre Durchschnittsnote. Es ist ein Märchen, dass sich die Abiturnote mit jedem Semester Wartezeit um 0.1 Punkte verbessert.

Diese Studiengänge sind dann "zulassungsbeschränkt" bzw. "NC-Fächer".

Wie funktioniert das "NC-Verfahren" bzw. das "Allgemeine Auswahlverfahren im einzelnen?

Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung, legt die Hochschule "den NC" nicht fest, sondern berechnet die konkreten Auswahlkriterien zu jedem Semester neu. Die Hochschule bestimmt bei Bedarf lediglich vorab im Einvernehmen mit der Wissenschaftsverwaltung die jeweils zur Verfügung stehenden Studienplätze (Zulassungszahlen).

Damit Sie am "Allgemeinen Auswahlverfahren" teilnehmen können, ist natürlich unterstellt, dass Sie die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen des angestrebten Studienganges erfüllen.

Im "Allgemeinen Auswahlverfahren" wird im wesentlichen eine Auswahl unter den Bewerberinnen/Bewerber nach dem Grad der Qualifikation und der Wartezeit vorgenommen.

Der Grad der Qualifikation ist konkret die Durchschnittsnote, die im Schulzeugnis als Abschlußnote (Gesamtnote) ausgewiesen ist. Auf diese Weise werden 60% der zur Verfügung stehenden Plätze verteilt.

Als Wartezeit wird die Zeit bezeichnet, die seit dem erfolgreichen Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Fachhochschulreife) verstrichen ist, ohne dass es einer vorherigen Bewerbung bedurfte. Die Wartezeit zählt also "automatisch". Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich bisherige Studienzeiten (Hochschulsemester). Diese vermindern als "Parkstudium" auf jeden Fall die anrechenbare Wartezeit.

Bitte lesen Sie sich auch detaillierte Informationen der ZVS durch.








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