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Reicht mein Zeugnis für ein Studium an der Fachhochschule?


Zu einem Studium an einer Fachhochschule des Landes Nordrhein-Westfalen berechtigen das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur), das Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) oder eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte Vorbildung.

Der Nachweis der Fachhochschulreife wird erbracht durch:

  • das Abschlusszeugnis einer deutschen öffentlichen oder gleichgestellten zweijährigen Höheren Handelsschule (und entsprechender Bildungsgänge oder Kollegschule NW), die als Aufnahmevoraussetzung den Nachweis der Fachoberschulreife (Mittlerer Bildungsabschluss) erfordert, in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum gemäß der Ausbildungsverordnung vom 28.01.1983 (GABL 1.NW. S.73)
  • das Abschlusszeugnis der Fachoberschule und entsprechender Bildungsgänge der Kollegschule NW gemäß der Rahmenvereinbarung der KMK über die Fachoberschule vom 06.02.1969 in der Fassung vom 26.02.1982das Abschlusszeugnis einer zweijährigen höheren Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung (Höhere Handelsschule), die als Aufnahmevoraussetzungen den Nachweis der Fachoberschulreife (Mittlerer Bildungsabschluss) erfordert, in Verbindung mit dem Nachweis über eine mindestens zweijährige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, für das das Kultusministerium eine Ausbildungsverordnung erlassen hat (ab Sommer 1990)
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  • das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule des Berufskollegs, Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung (Höhere Handelsschule) Beginn ab 01.08.2000 in Verbindung mit einem halbjährigen einschlägigen Praktikum oder einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach Bundes- und Landesrecht oder einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit.
  • das Abschlusszeugnis einer dreijährigen höheren Berufsfachschule für Assistentinnen/Assistenten
  • das Zeugnis über den Abschluss eines Bildungsganges, der einen aufsteigenden Unterricht von mindestens 12 Jahren an deutschen weiterführenden allgemeinbildenden öffentlichen oder ihnen gleichgestellten Schulen umfasst (Vermerk: schulischer Teil der Fachhochschulreife) und den Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum gemäß der Ausbildungsverordnung vom 28.01.1983 (GABL 1.NW. S.73).
  • das Zeugnis über den Abschluss der Jahrgangsstufe 12 der neugestalteten gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II gemäß dem Runderlass des Kulturministeriums vom 27.12.1974 (BASS 13 -73 Nr. 11) und den Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum gemäß der Ausbildungsverordnung vom 28.01.1983 (GABL 1.NW. S.73).
  • ein Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) der gymnasialen Oberstufe, des Abendgymnasiums und des Kollegs der Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein gemäß den Übereinkünften dieser Länder in Verbindung mit dem Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eines einjährigen gelenkten Praktikums gemäß der Ausbildungsverordnung vom 28.01.1983 (GABL 1.NW. S.73).
  • ein Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) des Gymnasiums aus anderen Bundesländern mit einem Zeugnisdatum vor 1983, wenn es den Bedingungen des Runderlasses des Kultusministers vom 27.12.1974 entspricht und den Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder ein einjähriges gelenktes Praktikum gemäß der Ausbildungsverordnung vom 28.01.1983 (GABL 1.NW. S.73).
  • das Abschlusszeugnis des Aufbaulehrgangs Verwaltung einer Bundeswehrfachschule mit dem Vermerk über die Zuerkennung der Fachhochschulreife gemäß dem Beschluss der KMK vom 14.06.1971
  • das Abschlusszeugnis der Lehrgänge zum Erwerb der Fachhochschulreife an den Bundeswehrfachschulen
  • das Abschlusszeugnis des Lehrgangs zum Erwerb der Fachhochschulreife an einer Grenzschutzfachschule gemäß dem Beschluss der KMK vom 16.07.1976
  • ein sonstiges Zeugnis der Fachhochschulreife des Landes Nordrhein-Westfalen, wie es zur Zeit erworben wird durch den erfolgreichen Abschluss eines Fachhochschul-Reifelehrgangs bei der Polizei oder der Landesforstschule Obereimer
  • das Zeugnis der Fachhochschulreife der Nichtschülerprüfung gemäß dem Beschluss der KMK vom 21.09.1972
  • ein sonstiger vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannter Vorbildungsnachweis
  • den Abschluss eines Bildungsganges, der einen aufsteigenden Unterricht von 13 Jahren umfasst (Abschluss der Klasse/Jahrgangsstufe 13 an deutschen weiterführenden öffentlichen oder ihnen gleichgestellten Schulen, Abitur); als Qualifikation im vorstehenden Sinne gelten auch die Abschlusszeugnisse des Kollegs (Institute zur Erlangung der Hochschulreife) und der Abendgymnasien sowie die Zeugnisse über die staatliche Abschlussprüfung an den Fachhochschulen und den Vorgängereinrichtungen, die zum 1. August 1971 in den Fachhochschulbereich einbezogen wurden

Die Fachhochschule Köln hat seit dem Wintersemester 2004/2005 dem Bewerbungsverfahren für ausländische Studienbewerber/innen ein Vorprüfungsverfahren vorangestellt, das "uni-assist-Verfahren“.
uni-assist, die "Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen", prüft seit Mai 2004 die Studienbewerbungen aus dem Ausland gegen ein Entgelt (bitte beachten Sie die Hinweise unter „Entgelt“) auf das vollständige Vorliegen aller Nachweise entsprechend der Zulassungsvoraussetzungen.
Für Sie als Bewerber und Bewerberin heißt das, dass Ihre Bewerbung gegen ein Entgelt bei uni-assist vorbearbeitet wird. Dafür können Sie sich zukünftig an mehreren "uni-assist-Hochschulen" bewerben und müssen dafür nur noch einen Satz beglaubigte Kopien einreichen.

Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber wenden sich bitte an das:
International Office der Fachhochschule Köln, Claudiusstraße 1, 50678 Köln.
Alle für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber geltenden Sonderregelungen und sind in Informationsbroschüren zusammengefasst und dort erhältlich.
(Tel.: 0221/8275-3835/ -3838 /-2122).



Vertrag für den praktischen Teil zur Fachhochschulreife zum Download [Mehr]
Bescheinigung über das gelenkte Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife zum Download [Mehr]

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