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Eignungsprüfung für den Studiengang Architektur


Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums sind die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation, der Nachweis einer studiengangbezogenen Eignung (Eignungstest) und der Nachweis einer praktischen Tätigkeit (Grundpraktikum). Beim Vorliegen des erfolgreichen Abschlusses der Fachoberschule Technik entfällt das Grundpraktikum.



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Informationen zum Eignungsverfahren


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