In dieser Broschüre "Einblicke", finden Sie detaillierte Informationen über unser gesamtes Studienangebot, NC`s, Praktika, Bewerbungsfristen, etc. sowie einen kurzen Einblick über "wir stellen uns vor".
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In dieser Broschüre "Einblicke", finden Sie detaillierte Informationen über unser gesamtes Studienangebot, NC`s, Praktika, Bewerbungsfristen, etc. sowie einen kurzen Einblick über "wir stellen uns vor". |
Broschüre "Lebenslanges Lernen" (Beruflich-qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber mit Zusatzqualifikation) für Meisterinnen/Meister, Fachwirtinnen/Fachwirte sowie Staatliche anerkannte Pflegekräfte |
Die Verordnung für die Zulassung von in der beruflichen Bildung Qualifizierten zu einem Hochschulstudium wurde zum 08.03.2010 durch das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen neu geregelt.
Die Verordnung bewirkt, dass Meisterinnen und Meister sowie vergleichbar Qualifizierte, wie z.B. Absolventinnen und Absolventen einer zweijährigen Fachschule des Landes Nordrhein-Westfalen, Fachwirtinnen und Fachwirte bzw. Fachkauffrauen und Fachkaufmänner (IHK- Abschluss oder gleichwertiges) sowie Träger einer Weiterbildungsbezeichnung für Berufe im Gesundheitswesen oder im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, einen prüfungsfreien Zugang zu allen Studiengängen aller Hochschulen haben. Eine Einschränkung auf fachlich entsprechende Studiengänge gibt es nicht.
Weiterhin haben beruflich Qualifizierte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer darauf folgenden mindestens 3-jährigen beruflichen Tätigkeit im Ausbildungsberuf oder in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf einen prüfungsfreien Zugang zu den Studiengängen, die dem Ausbildungsberuf fachlich entsprechen.
Die neue Verordnung unterscheidet hinsichtlich des Hochschulzugangs ohne Zugangsprüfung zwischen zwei Gruppen:
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungsunterlagen, die diesen gestellten Anforderungen nicht entsprechen und/oder unvollständig sind, nicht berücksichtigt werden können und den Bewerber/innen zurückgesandt werden. Sachverhalte werden von Amtswegen nicht ermittelt. Es wird deshalb dringend empfohlen, die Bewerbungsunterlagen vor Absendung daraufhin zu überprüfen, ob sie ordnungsgemäß beglaubigt und vollständig sind.
Die Bewerbungen sind bei der Fachhochschule Köln, Zentrale Studienberatung, Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln, einzureichen:
bis spätestens 15. Januar (Ausschlussfrist) eines jeden Jahres
bis spätestens 15. Juli (Ausschlussfrist) eines jeden Jahres
Wenn Sie im Besitz des Abiturs oder der Fachhochschulreife (schulischer + praktischer Teil) sind, können Sie sich nicht über diesen Zugang bewerben.
Ich habe meinen Meister erfolgreich abgeschlossen (z.B. im Bereich -Metallbau-) und möchte "Architektur" studieren. Wo muss ich mich bewerben?
Sie müssen sich zuerst schriftlich zur Eignungsfeststellungsprüfung bis spätestens Mitte Mai jeden Jahres anmelden. Nach Bestehen der Eignungsfeststellungsprüfung bewerben Sie sich schriftlich als beruflich qualifizierter Bewerber mit dem Anmeldeformular der Zentralen Studienberatung, im folgenden Link: http://www.fh-koeln-studieninfos.de/e47594/e578/e48198/infoboxContent48200/Antrag_berufQuali_ger.pdf. Die Bewerbungsfrist endet am 15.07 eines jeden Jahres.