Zentrale Studienberatung

Studium ohne Fachhochschulreife, ohne Abitur und ohne Weiterbildungsbezeichnung

... zum Download

In dieser Broschüre "Einblicke", finden Sie detaillierte Informationen über unser gesamtes Studienangebot, NC`s, Praktika, Bewerbungsfristen, etc. sowie einen kurzen Einblick über "wir stellen uns vor".

Broschüre Zugangsprüfung (Informationen) für beruflichqualifizierte Berwerberinnen und Bewerber die nicht fachspezifisch studieren möchten.

Icon Anmeldeformular zum Probestudium (69KB)
Anmeldeformular zum Probestudium bei Studiengängen ohne NC
Icon Anmeldeformular zur Zugangsprüfung (78KB)
Anmeldeformular die nicht fachspezifisch studieren möchten
Icon Einwilligungsformular (11KB)
Einwilligung zur Datenweitergabe - Zugangsprüfung

Schön, dass Sie sich für ein Studium interessieren!

Eine Möglichkeit sich beruflich und persönlich weiterzuentwickeln ist das Studium ........... auch ohne Abitur!

Zulassungsvoraussetzungen zur Zugangsprüfung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber die nicht fachspezifisch studieren möchten sind:

Icon Themen zur Zugangsprüfung (83KB)
Themen - Inhalte zur Zugangsprüfung

Der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt ist die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushaltes und die Erziehung eines minderjährigen Kindes oder die Pflege eines Angehörigen.

Bei Studiengängen mit freier Vergabe habe ich die Möglichkeit statt der Zugangsprüfung ein Probestudium aufzunehmen. Dies bedeutet, dass man ohne Prüfung als regulärer Studierender eingeschrieben wird, jedoch nach 3 Semestern geprüft wird, ob das Studium bisher erfolgreich war. Das erfolgreiche Probestudium berechtigt dann zur Fortsetzung des Studiums. Erfolgreich ist es wenn pro Probesemester mindestens 20 Leistungspunkte nachgewiesen werden (von insgesamt 30).

Wenn Sie sich Gedanken über diesen besonderen Weg ins Studium machen, ist es wichtig, Entscheidungen gut informiert zu treffen. Wir wollen Sie in diesem Entscheidungsprozess unterstützen.

Entscheidungshilfen

Bewerbung

Gerne können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen persönlich bei der Zentralen Studienberatung abgeben und sich schon einmal vor Ablegen der Zugangsprüfung zu den Anforderungen eines Studiums generell und der Zugangsprüfung im Speziellen informieren.

Bitte bewerben Sie sich mit dem beigefügten Bewerbungsformblatt. Fügen Sie Ihrer Bewerbung keine Originale von Urkunden, Zeugnissen oder sonstigen wichtigen persönlichen Unterlagen bei, sondern reichen Sie nur amtlich beglaubigte Kopien dieser Unterlagen ein. Bitte reichen Sie alle Unterlagen und Nachweise zweifach ein, allerdings wird nur eine Ausfertigung in amtlich beglaubigter Kopie benötigt.

Besondere Sorgfalt und Ausführlichkeit werden von der formlosen Darstellung Ihres bisherigen Bildungsganges unter besonderer Berücksichtigung Ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung sowie einschlägiger Fort- und Weiterbildung erwartet. Diese formlose Darstellung sollte insbesondere folgende Punkte enthalten:

Bitte reichen Sie die Bewerbungsunterlagen in folgender Reihenfolge ein:

  1. Ausgefülltes Bewerbungsformular
  2. evtl. Anschreiben
  3. Tabellarischer Lebenslauf
  4. Ausführliche formlose Darstellung des bisherigen Bildungsganges unter besonderer Berücksichtigung Ihres schulischen und beruflichen Werdeganges sowie ggf. einschlägiger Fort- und Weiterbildungen, (bitte legen Sie in dieser Darstellung auch dar, warum Sie der Auffassung sind, durch Ihre berufliche Tätigkeit und ggf. berufliche Fort- und Weiterbildung, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme an der Einstufungsprüfung und einem Studium im gewählten Studiengang zu erbringen)
  5. Nachweise über die Art und Dauer abgeschlossener schulischer Bildung
  6. Nachweise über Art und Dauer einer abgeschlossenen Berufsausbildung
  7. Nachweise über Art und Dauer beruflicher Tätigkeiten (hierzu zählen u.a. nicht: Ausbildungszeiten, Praktikumstätigkeit, Anerkennungszeiten, Wehr- und Ersatzdienstzeiten im gesetzlichen Mindestumfang. Auch die Tätigkeit als Hausfrau und Mutter gilt bei diesem Verfahren nicht als berufliche Tätigkeit)
  8. Nachweise über einschlägige schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  9. Evtl. den Nachweis über die besondere studiengangbezogene Eignung (für die Studiengänge Design, Angewandte Sprachen sowie den Studiengang Restaurierung und Konservierung von Kunst- und Kulturgut ist ein studiengangbezogener Eignungstest erforderlich)
  10. Nachweise über studiengangbezogene Praktika - generell dann erforderlich, wenn die bisherigen beruflichen Tätigkeiten keinen oder nur geringen Bezug zum angestrebten Studium haben.

Termine

Zugangsprüfungen finden zweimal jährlich statt.

Der Antrag (Bewerbung) auf Zulassung reichen Sie bitte bei der Fachhochschule Köln - Zentrale Studienberatung - Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln ein.

Ihre Bewerbung sollte

bis zum 01.04. für eine beabsichtigte Studienaufnahme im Wintersemester

und

bis zum 01.10. für eine beabsichtigte Studienaufnahme im Sommersemester

bei der Fachhochschule Köln eingegangen sein. Nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen werden zum jeweils nächstfolgenden Bewerbungstermin berücksichtigt.
Weitere Fragen beantwortet Ihnen die Zentrale Studienberatung, Telefon 0221/8275-3407 /-3480 /-3176 /-3641

Verfahren

Nachdem Ihre Bewerbung bei der Fachhochschule Köln eingegangen ist, wird zunächst von einer Zulassungsauswahlkommission über Ihre Zulassung zur Zugangsprüfung entschieden. Über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Ein positiver Bescheid berechtigt Sie noch nicht zur Aufnahme des Studiums. Er betrifft lediglich Ihre Zulassung zur Zugangsprüfung. Bei Ablehnung kann der Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung einmal wiederholt werden.

Sind Sie zu einer Zugangsprüfung zugelassen worden, so lädt Sie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses des jeweiligen Fachbereichs zu einer Zugangsprüfung ein. Diese Zugangsprüfungen finden in der Regel im Mai oder November eines jeden Jahres statt.

Studienaufnahme

Nach bestandener Einstufungsprüfung sind Sie grundsätzlich berechtigt, das Studium an der Fachhochschule Köln aufzunehmen. Einige Studiengänge der Fachhochschule Köln sind zulassungsbeschränkt, das heißt, es steht nur eine gewisse Anzahl an Studienplätzen pro Semester zur Verfügung. Nur wenn das Semester, in dem die Einstufung erfolgt, nicht zulassungsbeschränkt ist oder im Falle einer Zulassungsbeschränkung die festgesetzte Zulassungszahl durch Rückmeldungen nicht ausgeschöpft wird, erhalten Sie einen Studienplatz. Es kann daher sein, dass keine oder nicht genügend Studienplätze zur Verfügung stehen, um Ihre Bewerbung zu berücksichtigen. In diesem Fall werden Sie in das Studienplatzvergabeverfahren des folgenden Semester in dem betreffenden Fachsemester aufgenommen.

Die rechtzeitige Information bei dem in Frage kommendem Fachbereich, ob auf Grund bestehender oder geplanter Zulassungsbeschränkung für höhere Fachsemester die Zuweisung eines Studienplatzes und damit die Studienaufnahme in absehbarer Zeit möglich ist, wird deshalb dringend empfohlen.

Nachweise studiengangbezogener Eignung

Werden als Voraussetzung für die Einschreibung eine studiengangbezogene Eignung (derzeit für die Studiengänge Angewandte Sprachen, Architektur, Design und Restaurierung und Konservierung von Kunst- und Kulturgut) gefordert, so ist dieser Nachweis in der Regel mit dem Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung, spätestens jedoch bei der Einschreibung, zu erbringen. Die Verfahren zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung finden jeweils im Laufe des Sommersemesters statt. Weiteres entnehmen Sie bitte der jeweiligen, studiengangbezogenen Informationsbroschüre.

Praktikum

Sollten Ihre bisherigen beruflichen Tätigkeiten keinen oder nur geringen Bezug zum angestrebten Studium haben, müssen Sie vor Studienbeginn ein studiengangbezogenes Praktikum ableisten. Weiteres entnehmen Sie bitte der jeweiligen, studiengangbezogenen Informationsbroschüre.

Fragen und Antworten

Ich habe kein Abitur und keine Fachhochschulreife, kann ich trotzdem studieren?

Ja! Voraussetzung für ein Studium ohne Abitur sind eine abgeschlossene Ausbildung und danach mind. 3 Jahre Berufstätigkeit oder eine Fortbildung. Wenn Sie fachfremd studieren möchten (z.B. waren Sie in der Metallbranche tätig und möchten gerne "Soziale Arbeit" studieren) dann müssen Sie eine Eignungsfeststellungsprüfung absolvieren. Wenn Sie fachsprezifisch studieren möchten, d.h. wenn Sie z.B. einen Realschulabschluss haben, danach eine Ausbildung im sozialen Bereich gemacht haben und im Anschluss an die Ausbildung im gleichen Bereich mindestens 3 Jahre Berufserfahrung gesammelt haben und "Soziale Arbeit" studieren möchten, dann brauchen Sie keine Eignungsfeststellungsprüfung zu absolvieren, Sie können sich als beruflich qualifizierter Bewerber anmelden. Siehe im unten folgenden Link: http://www.fh-koeln-studieninfos.de/e47594/e662/index_ger.html