Zentrale Studienberatung Suchen
Intern
HochschuleStudiumForschungInternationales NachrichtenKalender
Eingangsseite   häufige Fragen ...   Kostenbefreiung

Nicht eingeloggt. » Login
kann ich mich von den Kosten befreien lassen?


Eine Befreiung oder Ermäßigung von der Beitragspflicht wird auf Antrag gewährt für:

  • die Pflege und Erziehung von minderjährigen Kindern im Sinne des § 25 Abs. 5 BAföG

höchstens jedoch für den Umfang der Regelstudienzeit des grundständigen Studienganges. Bei konsekutiven Masterstudiengängen wird die Befreiung für höchstens zwei Semester gewährt. Dies gilt unabhängig von der Zahl der Kinder. Bei Studiengangwechsel werden die Semester, für die bereits eine Beitragsbefreiung gewährt wurde, bei der Berechnung der Höchstdauer berücksichtigt.

  • die Mitwirkung als gewählte Vertreterin oder gewählter Vertreter in Organen
  • der Hochschule (Senat und Fakultätsrat) in Höhe von 100,00 €,
  • der Studierendenschaft im Studentenparlament in Höhe von 300,00 € und
  • im Allgemeinen Studierendenausschuss in Höhe von 500,00 €,
  • der Fachschaft in Höhe von 300,00 € oder
  • des Studentenwerkes in Höhe von 50,00 €

höchstens für die Dauer der Amtszeit. Bestehen mehrere Ermäßigungstatbestände nebeneinander, wo wird die jeweils höhere Ermäßigung gewährt. Eine Kumulation findet nicht statt.

  • die Wahrnehmung des Amtes der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, für die Dauer der Amtszeit.
  • die studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder einer schweren Erkrankung in Höhe bis zur anderthalbfachen Regelstudienzeit. (Nachweis durch ein fachärtzliches Gutachten, aus dem Schwere und Zeitraum der Erkrankung bzw. Behinderung hervorgehen, sowie in welcher Weise die Studierfähigkeit dadurch eingeschränkt war.)
  • für ein Zweitstudium, das aufgrund berufsrechtlicher Bestimmungen für die Erlangung des angestrebten Berufes erforderlich ist für die Dauer der Regelstudienzeit. Dies trifft an der Fachhochschule Köln nur auf den Masterstudiengang Bibliotheks- und Informationswissenschaft zu.
  • Studierende, die als Spitzensportler einem A-, B- oder C-Kader der nordrhein-westfälischen Olympiastützpunkte angehören, höchstens für die Dauer der Regelstudienzeit.
  • Studierende, die nur noch das Kolloquium zu Beginn des entsprechenden Semesters abzulegen zu haben. Es ist hierbei erforderlich, dass Sie Ihre Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeit bereits im Vorsemester abgegeben haben. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Studienbeiträge zunächst zu überweisen sind. Erst wenn das Kolloquium innerhalb der ersten 6 Wochen des Semesters stattgefunden hat, werden die Studienbeiträge auf Antrag zurückerstattet. Diese Regelung gilt auch im Zweitstudium.







Locations of visitors to this page