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Was heisst NC?


Notendurchschnitt Nummerus Clausus

NC steht für Numerus Clausus. Oft übersteigt die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Für stark nachgefragte Studiengänge müssen Auswahlverfahren durchgeführt werden, entweder von der ZVS (Bundesweit/landesweit) oder von der Fachhochschule selbst (örtlich).

Der NC-Wert ist kein vorher festgelegter Wert, sondern wird jedes Mal neu anhand der Anzahl der freien Studienplätze, der Anzahl der Bewerbungen und deren Abinoten und Wartezeiten neu ausgerechnet. Außerdem können sich die Zulassungsregeln (Neueinführung bzw. Abschaffung des NCs für ein Fach, Auswahlgespräche etc.) ändern.

Für die Ermittlung der erforderlichen Durchschnittsnoten bzw. der Wartezeit werden zu jedem Semester die Zeugnisse aller Bewerberinnen und Bewerber nach ihren Noten bzw. der Wartezeit sortiert. Die jeweils in den Listen oben stehenden Bewerber erhalten einen Studienplatz, bis alle verfügbaren Plätze vergeben sind. Dabei ergeben sich nach Bewerbungsschluss bestimmte Noten bzw. Wartesemester, die erforderlich sind, um einen Platz zu erhalten.

Deshalb haben die Ergebnisse der vergangenen Vergabeverfahren haben immer nur eine sehr begrenzte Vorhersagekraft für zukünftige Verfahren.

Die Wartezeit hat dabei keinen Einfluß auf Ihre Durchschnittsnote. Es ist ein Märchen, dass sich die Abiturnote mit jedem Semester Wartezeit um 0.1 Punkte verbessert.

Diese Studiengänge sind dann "zulassungsbeschränkt" bzw. "NC-Fächer".








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