Wie funktioniert das "NC-Verfahren" bzw. das "Allgemeine Auswahlverfahren im einzelnen?
Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung, legt die Hochschule "den NC" nicht fest, sondern berechnet die konkreten Auswahlkriterien zu jedem Semester neu. Die Hochschule bestimmt bei Bedarf lediglich vorab im Einvernehmen mit der Wissenschaftsverwaltung die jeweils zur Verfügung stehenden Studienplätze (Zulassungszahlen).
Damit Sie am "Allgemeinen Auswahlverfahren" teilnehmen können, ist natürlich unterstellt, dass Sie die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen des angestrebten Studienganges erfüllen.
Im "Allgemeinen Auswahlverfahren" wird im wesentlichen eine Auswahl unter den Bewerberinnen/Bewerber nach dem Grad der Qualifikation und der Wartezeit vorgenommen.
Der Grad der Qualifikation ist konkret die Durchschnittsnote, die im Schulzeugnis als Abschlußnote (Gesamtnote) ausgewiesen ist. Auf diese Weise werden 60% der zur Verfügung stehenden Plätze verteilt.
Als Wartezeit wird die Zeit bezeichnet, die seit dem erfolgreichen Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Fachhochschulreife) verstrichen ist, ohne dass es einer vorherigen Bewerbung bedurfte. Die Wartezeit zählt also "automatisch". Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich bisherige Studienzeiten (Hochschulsemester). Diese vermindern als "Parkstudium" auf jeden Fall die anrechenbare Wartezeit.
Bitte lesen Sie sich auch detaillierte Informationen der ZVS durch.
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